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ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN |
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| 01. |
Allgemeine Bestimmungen |
| 02. |
Angebot|Preis und Präsentation |
| 03. |
Zahlungsbedingungen |
| 04. |
Leistung- und Mitwirkungspflicht |
| 05. |
Grundsätze der Zusammenarbeit |
| 06. |
Mitwirkungspflichten des Kunden |
| 07. |
Urheber-|Nutzungsrechte |
| 08. |
Schutzrechtsverletzungen |
| 09. |
Rechtliche Zulässigkeit |
| 10. |
Beteiligung Dritter |
| 11. |
Termine |
| 12. |
Leistungsänderungen |
| 13. |
Vergütung |
| 14. |
Rechte |
| 15. |
Zurückbehaltungsrecht|Aufrechnung |
| 16. |
Haftung |
| 17. |
Geheimhaltung |
| 18. |
Schlichtung |
| 19. |
Sonstiges |
| 20. |
Schlußbestimmungen |
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ALLGEMEINE BESTIMMUNGEN |
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| 1.1. |
Für alle mit mir vertraglichen
getroffenen Vereinbarungen und Tätigkeiten, insbesondere in
den Bereichen Graphx, Design, Webdesign und Fotografie, sowie der
Planung, Gestaltung und Durchführung von PR- und Werbeprojekten
für den Vertragspartner, gelten die nachstehenden Bedingungen
sofern nicht ausdrücklich und schriftlich etwas anderes vereinbart
wird. |
| 1.2. |
Bedingungen des Vertragspartners
gelten nur, wenn sie von mir ausdrücklich und in schriftlicher
Form anerkannt werden. Abweichende Bedingungen des Vertragspartners,
welche ich nicht ausdrücklich schriftlich anerkenne, sind für
mich unverbindlich, auch wenn ich ihnen nicht ausdrücklich,
schriftlich oder mündlich, widersprochen habe. Die allgemeinen
Geschäftsbedingungen gelten auch für zukünftige vertragliche
Vereinbarungen und Tätigkeiten zwischen dem Auftraggeber und
meiner Person. |
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ANGEBOT|PREIS UND PRÄSENTATION |
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| 2.1. |
Meine Angebote sind freibleibend
und unverbindlich, sofern nicht im Angebot ihre Verbindlichkeit
schriftlich zugesichert ist. Für den Leistungsumfang ist die
schriftliche Auftragsbestätigung meinerseits maßgeblich. |
| 2.2. |
Sämtliche Preise gelten zuzüglich
der jeweils gültigen gesetzlichen Mehrwertsteuer. |
| 2.3. |
Die Entwicklung meiner konzeptionellen
und gestalterischen Vorschläge erfolgt mit dem Ziel des Vertragsabschlusses,
unbeschadet im Einzelfall abweichender Regelungen, gegen Zahlung
des vereinbarten Entgelts. Urheber-, Nutzungs-, Eigentumsrechte
und sonstige Rechte an den von mir im Rahmen der Präsentation
erstellten Arbeiten verbleiben bis zur vollständigen Bezahlung
beim Urheber. Mit vollständiger Bezahlung gehen die Urheber-,
Nutzungs- und Eigentumsrechte nach Maßgabe von § 7 dieser
allgemeinen Geschäftsbedingungen von mir auf den Vertragspartner
über. Die Bezahlung eines Präsentationshonorars führt
nicht zur Übertragung der Urheber-, Nutzungs- und Eigentumsrechte. |
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ZAHLUNGSBEDINGUNGEN |
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| 3.1. |
Von mir gestellte Rechnungen sind
nach Erhalt ohne jeden Abzug sofort zur Zahlung fällig, ohne
das es einer Mahnung meinerseits bedarf. |
| 3.2. |
Sämtliche Zahlungen sind spesenfrei
an den in der Rechnung angeführten Zahlungsempfänger zu
leisten. |
| 3.3. |
Die Ablehnung von Schecks oder Wechseln
behalte ich mir ausdrücklich vor. Diskont- und Wechselspesen
gehen zu Lasten des Vertragspartners und sind stets sofort fällig.
Gleiches gilt für Akkreditivkosten und Überweisungsspesen
einer vom Vertragspartner beauftragten ausländischen Bank. |
| 3.4. |
Verzugszinsen werden von mir mit
8% p.a. über dem jeweiligen Basiszinssatz der Europäischen
Zentralbank berechnet. Sie sind höher anzusetzen, wenn durch
mich eine Belastung mit einem höheren Zinssatz nachgewiesen
werden kann. |
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LEISTUNG- UND MITWIRKUNGSPFLICHT |
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| 4.1. |
Ich bin berechtigt, frei zu bestimmen,
welche und wie viele freie Mitarbeiter zur Erbringung der Leistung
eingesetzt werden, wobei ich mir jederzeit Änderungen vorbehalte. |
| 4.2. |
Ferner bin ich zu Teilleistungen
berechtigt und kann bei abnahmepflichtigen Leistungen Teilabnahme
verlangen. |
| 4.3. |
Soweit der Vertragspartner seinen
Mitwirkungspflichten trotz schriftlichen Mahnung nicht nachkommt,
tritt Annahmeverzug ein. In diesem Fall werden die gesamten Agenturforderungen
- ungeachtet der noch ausstehenden Leistungen - zur sofortigen Zahlung
fällig. Außerdem bin ich berechtigt, neue Leistungstermine
unter Berücksichtigung der sonstigen Verpflichtungen in eigenem
Ermessen zu bestimmen. |
| 4.4. |
Im Falle des Verzuges meinerseits
hat der Vertragspartner ein Rücktrittsrecht nach den gesetzlichen
Bestimmungen. Die dazu erforderliche Nachfristsetzung muss schriftlich
erfolgen und mindestens eine Nachfrist von vier Wochen gewähren.
Verstreicht die gesetzte Nachfrist erfolglos, ist der Vertragspartner
zum Rücktritt des Vertrages berechtigt. Das Rücktrittsrecht
bezieht sich nur auf den Leistungsteil bezüglich dessen Verzug
vorliegt. Es sei denn, dass die übrigen Leistungen ohne diesen
Teil für den Vertragspartner nicht verwendbar sind. |
| 4.5. |
Der Kunde kann nur wegen einer nicht
in einem Mangel der Kaufsache oder des Werks bestehenden Pflichtverletzung
zurücktreten, wenn ich diese Pflichtverletzung zu vertreten
habe. |
| 4.6. |
Sofern sich der Vertragspartner ein
Mitspracherecht nicht ausdrücklich vorbehalten hat, erfolgt
die Auswahl Dritter durch meine Person unter der Beachtung des Grundsatzes
eines ausgewogenen Verhältnisses von Wirtschaftlichkeit und
bestmöglichem Erfolg im Sinne des jeweiligen Vertrages des
Werbungstreibenden. |
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GRUNDSÄTZE DER ZUSAMMENARBEIT |
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| 5.1. |
Die Vertragspartner tauschen gegenseitig,
rechtzeitig und umfassend alle Informationen aus, die für die
Vertragserfüllung wichtig sind oder für wichtig gehalten
werden. Alle für die Vertragserfüllung notwendigen Materialien
werden der Agentur auf Anfrage unverzüglich zur Verfügung
gestellt. |
| 5.2. |
Erkennt der Kunde, dass eigene Angaben
und Anforderungen fehlerhaft, unvollständig, nicht eindeutig
oder nicht durchführbar sind, hat er dies und die ihm erkennbaren
Folgen mir unverzüglich mitzuteilen. |
| 5.3. |
Die Vertragsparteien nennen einander
Ansprechpartner und deren Stellvertreter, welche die Durchführung
des Vertragsverhältnisses für die sie benennende Vertragspartei
verantwortlich und sachverständig leiten. |
| 5.4. |
Veränderungen in den benannten
Personen haben die Parteien sich jeweils unverzüglich mitzuteilen.
Bis zum Zugang einer solchen Mitteilung gelten die zuvor benannten
Ansprechpartner und/oder deren Stellvertreter als berechtigt, im
Rahmen ihrer bisherigen Vertretungsmacht Erklärungen abzugeben
und entgegenzunehmen. |
| 5.5. |
Die Ansprechpartner verständigen sich in regelmäßigen Abständen über Fortschritte und Hindernisse bei der Vertragsdurchführung, um gegebenenfalls lenkend in die Durchführung des Vertrages eingreifen zu können. |
 |
 |
MITWIRKUNGSPFLICHTEN DES KUNDEN |
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| 6.1. |
Der Kunde unterstützt mich bei
der Erfüllung seiner vertraglich geschuldeten Leistungen. Dazu
gehört insbesondere das rechtzeitige Zurverfügungstellen
von Informationen, Datenmaterial sowie von Hard- und Software, soweit
die Mitwirkungsleistungen des Kunden dies erfordern. Der Kunde wird
hinsichtlich der von ihm zu erbringenden Leistungen eingehend instruieren. |
| 6.2. |
Der Kunde stellt in der erforderlichen
Zahl eigene Mitarbeiter zur Durchführung des Vertragsverhältnisses
zur Verfügung, die über die erforderliche Fachkunde verfügen. |
| 6.3. |
Sofern sich der Kunde verpflichtet
hat, mir im Rahmen der Vertragsdurchführung (Bild-, Ton-, Text-
o.ä.) Materialien zu beschaffen, hat der Kunde diese umgehend
und in einem gängigen, unmittelbar verwertbaren, möglichst
digitalen Format mir zur Verfügung zu stellen. Ist eine Konvertierung
des vom Kunden überlassenen Materials in ein anderes Format
erforderlich, so übernimmt der Kunde die hierfür anfallenden
Kosten. Der Kunde stellt sicher, dass ich die zur Nutzung dieser
Materialien erforderlichen Rechte erhalte. |
| 6.4. |
Mitwirkungshandlungen nimmt der Kunde
auf seine Kosten vor. |
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URHEBER-|NUTZUNGSRECHTE|RECHTE DRITTER |
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| 7.1. |
Die Vertragspartner sind sich darüber
einig, dass im Rahmen der Vertragserfüllung erstellte Werke
nach den einschlägigen gesetzlichen Vorschriften, insbesondere
dem Urheberrechtsgesetz geschützt sind. Sämtliche Rechte
an allen von mir gelieferten Werken sowie an schutzfähigen
Leistungen, die im Rahmen von Verträgen und Vertragsverhandlungen
einschließlich Angebot erbracht werden, verbleiben in meinem
Besitz. Rechteübertragungen an den Vertragspartner erfolgen
nur insoweit, als dies einzelvertraglich ausdrücklich vereinbart
wird und unter der aufschiebenden Bedingung der vollständigen
Bezahlung der geschuldeten Vergütung. |
| 7.2. |
Der Vertragspartner hat dafür zu sorgen, dass im Rahmen des Vertrages von ihm eingebrachte Materialien und Inhalte frei von Schutzrechten Dritter sind und dass nach seiner Kenntnis auch keine sonstigen Rechte bestehen, die eine vertragsgemäße Nutzung einschränken oder ausschließen. Sofern Dritte Ansprüche irgendwelcher Art aus den vorgenannten Materialien bzw. Inhalten zustehen sollten, übernimmt der Vertragspartner hierfür die uneingeschränkte Haftung und ist insoweit verpflichtet, mich freizustellen. |
| 7.3. |
Der Vertragspartner ist verpflichtet
bei jeder Nutzungshandlung sicher zu stellen, dass ich oder von
ihr genannte Dritte als Urheber sichtbar benannt wird. |
| 7.4. |
Ich bin insbesondere berechtigt,
die bei der Ausführung der Verträge gewonnenen Erkenntnisse
anderweitig zur Erfüllung ähnlicher Aufgabenstellungen
einzusetzen. Insbesondere habe ich das unbeschränkte Recht
das erstellte Werk zu Demonstrationszwecken vorzuführen, einschließlich
der Vorführung im eigenen oder fremden Betrieben, im Rahmen
von Messen, Seminaren oder Ausstellungen oder sonstigen vergleichbaren
Anlässen. Ferner bin ich auch berechtigt, die Werke für
Eigenwerbung zu verwenden. |
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SCHUTZRECHTSVERLETZUNGEN |
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| 8.1. |
Im Falle von Schutzrechtsverletzungen
darf ich - unbeschadet etwaiger Schadenersatzansprüche des
Kunden - nach eigener Wahl und auf eigene Kosten hinsichtlich der
betroffenen Leistung nach vorheriger Absprache mit dem Kunden Änderungen
vornehmen, die unter Wahrung der Interessen des Kunden gewährleisten,
dass eine Schutzrechtsverletzung nicht mehr vorliegt oder für
den Kunden die erforderlichen Nutzungsrechte erwerben. |
 |
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RECHTLICHE ZULÄSSIGKEIT |
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| 9.1. |
Das Risiko der rechtlichen Zulässigkeit
der Werke wird vom Vertragspartner getragen. Der Vertragspartner
ist verpflichtet, die Arbeitsergebnisse und ihre rechtliche Zulässigkeit
auf eigene Kosten zu prüfen und das Ergebnis der Prüfung
sofort schriftlich vorzulegen. Dies gilt insbesondere für den
Fall, dass die Werke und damit zusammenhängende Werbemaßnahmen
gegen Vorschriften des Wettbewerbsrechts, Urheberrechts und der
speziellen Werberechtsgesetze verstoßen. |
| 9.2. |
In keinem Fall hafte ich wegen der
in den Kommunikationsmitteln enthaltenen Sachaussagen über
Produkte und Leistungen des Vertragspartners. Ich haftet insbesondere
auch nicht für patent-, muster- und warenzeichenrechtliche
Schutz- oder Eintragungsfähigkeiten der im Rahmen des Vertrages
gelieferten Ideen, Vorschläge, Konzeptionen, Entwürfe
etc. |
 |
 |
BETEILIGUNG DRITTER |
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| 10.1. |
Für Dritte, die auf Veranlassung
oder unter Duldung des Kunden für ihn im Tätigkeitsbereich
für mich tätig werden, hat der Kunde wie für Erfüllungsgehilfen
einzustehen. Ich habe es gegenüber dem Kunden nicht zu vertreten,
wenn ich aufgrund des Verhaltens eines der vorbezeichneten Dritten
ihren Verpflichtungen gegenüber dem Kunden ganz oder teilweise
nicht oder nicht rechtzeitig nachkommen kann. |
 |
 |
TERMINE |
 |
| 11.1. |
Die Vertragsparteien werden Termine
möglichst schriftlich festlegen. Termine, durch deren Nichteinhalten
eine Vertragspartei nach § 286 Absatz 2 des Bürgerlichen
Gesetzbuchs ohne Mahnung in Verzug gerät (verbindliche Termine),
sind stets schriftlich festzulegen und als verbindlich zu bezeichnen. |
| 11.2. |
Leistungsverzögerungen aufgrund
höherer Gewalt (z. B. Streik, Aussperrung, behördliche
Anordnungen, allgemeine Störungen der Telekommunikation usw.)
und Umständen im Verantwortungsbereich des Kunden (z.B. nicht
rechtzeitige Erbringung von Mitwirkungsleistungen, Verzögerungen
durch den Kunden zuzurechnende Dritte etc.) habe ich persönlich
nicht zu vertreten und berechtigt mich, das Erbringen der betroffenen
Leistungen um die Dauer der Behinderung zzgl. einer angemessenen
Anlaufzeit hinauszuschieben. |
 |
 |
LEISTUNGSÄNDERUNGEN |
 |
| 12.1. |
Will der Kunde den vertraglich bestimmten
Umfang der von mir zu erbringenden Leistungen ändern, so wird
er diesen Änderungswunsch schriftlich mir gegenüber äußern.
Das weitere Verfahren richtet sich nach den nachfolgenden Bestimmungen.
Bei Änderungswünschen, die rasch geprüft und voraussichtlich
innerhalb von 8 Arbeitsstunden umgesetzt werden können, kann
ich von dem Verfahren nach Absatz §2 bis §12 absehen. |
| 12.2. |
Ich prüft welche Auswirkungen
die gewünschte Änderung insbesondere hinsichtlich Vergütung,
Mehraufwänden und Terminen haben wird. Erkenne ich, dass die
zu erbringende Leistungen aufgrund der Prüfung nicht oder nur
verzögert ausgeführt werden können, so teile ich
diese dem Kunden mit und weise ihn/sie darauf hin, dass der Änderungswunsch
weiterhin nur geprüft werden kann, wenn die betroffenen Leistungen
um zunächst unbestimmte Zeit verschoben werden. Erklärt
der Kunde sein Einverständnis mit dieser Verschiebung, führe
ich die Prüfung des Änderungswunsches durch. Der Kunde
ist berechtigt, seinen Änderungswunsch jederzeit zurückzuziehen;
das eingeleitete Änderungsverfahren endet dann. |
| 12.3. |
Nach Prüfung des Änderungswunsches
werde ich dem Kunden die Auswirkungen des Änderungswunsches
auf die getroffenen Vereinbarungen darlegen. Die Darlegung enthält
entweder einen detaillierten Vorschlag für die Umsetzung des
Änderungswunsches oder Angaben dazu, warum der Änderungswunsch
nicht umsetzbar ist. |
| 12.4. |
Die Vertragsparteien werden sich
über den Inhalt eines Vorschlags für die Umsetzung des
Änderungswunsches unverzüglich abstimmen und das Ergebnis
einer erfolgreichen Abstimmung dem Text der Vereinbarung, auf die
sich die Änderung bezieht, als Nachtragsvereinbarung beifügen. |
| 12.5. |
Kommt eine Einigung nicht zustande
oder endet das Änderungsverfahren aus einem anderen Grund,
so verbleibt es beim ursprünglichen Leistungsumfang. Gleiches
gilt für den Fall, dass der Kunde mit einer Verschiebung der
Leistungen zur weiteren Durchführung der Prüfung nach
Absatz §6 nicht einverstanden ist. |
| 12.6. |
Die von dem Änderungsverfahren
betroffenen Termine werden unter Berücksichtigung der Dauer
der Prüfung, der Dauer der Abstimmung über den Änderungsvorschlag
und gegebenenfalls der Dauer der auszuführenden Änderungswünsche
zuzüglich einer angemessenen Anlauffrist soweit erforderlich
verschoben. Ich werde dem Kunden die neuen Termine mitteilen. |
| 12.7. |
Der Kunde hat die durch das Änderungsverlangen
entstehenden Aufwände zu tragen. Hierzu zählen insbesondere
die Prüfung des Änderungswunsches, das Erstellen eines
Änderungsvorschlags und etwaige Stillstandszeiten. Die Aufwände
werden für den Fall, dass zwischen den Parteien eine Vereinbarung
über Tagessätze getroffen wurde, nach diesen, im Übrigen
nach der üblichen Vergütung berechnet. |
 |
 |
VERGÜTUNG |
 |
| 13.1. |
Der Kunde trägt gegen Nachweis
sämtliche Auslagen wie Reise- und Übernachtungskosten,
Spesen und im Rahmen der Vertragsdurchführung anfallenden Entgeltforderungen
Dritter. Reisekosten werden nur ersetzt, wenn der Anreiseweg mehr
als 50 Km beträgt. Die reine Reisezeit wird nicht vergütet.
Für die Abwicklung von Aufträgen mit Dritten, deren Kostenaufwand
direkt an den Kunden weiterberechnet wird, kann ich eine Handling
Fee in Höhe von 75,-€ erheben. |
| 13.2. |
Die Vergütung erfolgt grundsätzlich
nach Zeitaufwand, der monatlich in Rechnung gestellt wird. Ich bin
berechtigt, die den Vereinbarungen zugrundeliegenden Vergütungssätze
nach billigem Ermessen (§ 315 BGB) zu ändern oder zu ergänzen.
Die von ihr erstellten Kostenvoranschläge oder Budgetplanungen
sind unverbindlich. |
| 13.3. |
Haben die Parteien keine Vereinbarung
über die Vergütung einer Leistung getroffen, deren Erbringung
der Kunde den Umständen nach nur gegen eine Vergütung
erwarten durfte, so hat der Kunde die für diese Leistung übliche
Vergütung zu entrichten. Im Zweifel gelten die von mir für
ihre Leistungen verlangten Vergütungssätze als üblich. |
| 13.4. |
Alle vertraglich vereinbarten Vergütungen
verstehen sich exkl. der gesetzlichen Umsatzsteuer. |
 |
 |
RECHTE |
 |
| 14.1. |
Ich gewähre dem Kunden an den
erbrachten Leistungen das einfache, räumlich und zeitlich nicht
beschränkte Recht, diese Leistungen vertragsgemäß
zu nutzen. Ist Software Gegenstand der Leistungen, gelten die §§
69 d und e UrhG. |
| 14.2. |
Eine weitergehende Nutzung als in
Absatz 14.1 beschrieben ist unzulässig. Insbesondere ist es
dem Kunden untersagt, Unterlizenzen zu erteilen und die Leistungen
zu vervielfältigen, zu vermieten oder sonst wie zu verwerten. |
| 14.3. |
Bis zur vollständigen Vergütungszahlung
ist dem Kunden der Einsatz der erbrachten Leistungen nur widerruflich
gestattet. Ich kann den Einsatz solcher Leistungen, mit deren Vergütungszahlung
sich der Kunde in Verzug befindet, für die Dauer des Verzuges
widerrufen. |
 |
 |
ZURÜCKBEHALTUNGSRECHT|AUFRECHNUNG |
 |
| 15.1. |
Gegen Ansprüche meiner Person
kann der Vertragspartner nur mit unbestrittenen, rechtskräftig
gerichtlich festgestellten und anerkannten Ansprüchen aufrechnen. |
| 15.2. |
Der Vertragspartner kann ein Zurückbehaltungsrecht
gegenüber Forderungen meinerseits nur geltend machen, wenn
die entsprechenden Gegenansprüche unstreitig oder rechtskräftig
gerichtlich festgestellt sind. |
 |
 |
HAFTUNG |
 |
| 16.1. |
Ich hafte für Vorsatz und grobe
Fahrlässigkeit. Für leichte Fahrlässigkeit hafte
ich nur bei Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (Kardinalpflicht)
sowie bei Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers
oder der Gesundheit. |
| 16.2. |
Die Haftung ist im Falle leichter
Fahrlässigkeit summenmäßig auf die Höhe des
vorhersehbaren Schadens beschränkt, mit dessen Entstehung typischerweise
gerechnet werden muss. In jedem Fall ist die Haftung begrenzt auf
die vereinbarte Vergütung einzusetzen. |
| 16.3. |
Schadens- und Aufwendungsersatzansprüche
des Vertragspartners (nachfolgend "Schadensersatzansprüche"),
gleich aus welchem Rechtsgrund, insbesondere wegen Verletzung von
Pflichten aus einem Schuldverhältnis und aus unerlaubter Handlung,
sind ausgeschlossen. Ich hafte insbesondere nicht für entgangene
Gewinn oder sonstige Vermögensschäden des Vertragspartners. |
| 16.4. |
Vorstehende Haftungsbeschränkungen
gelten nicht in Fällen der Übernahme einer Garantie oder
eines Beschaffungsrisikos. Ferner nicht, soweit zwingend gehaftet
wird, z. B. nach dem Produkthaftungsgesetz, in Fällen groben
Verschuldens wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder
der Gesundheit, sowie der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. |
| 16.5. |
Der Schadensersatzanspruch für
Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, ist jedoch auf den vertragstypischen,
vernünftiger Weise vorhersehbaren Schaden begrenzt, soweit
kein grobes Verschulden vorliegt oder wegen Verletzung des Lebens,
des Körpers oder der Gesundheit gehaftet wird. |
| 16.6. |
Eine Änderung der Beweislast
zum Nachteil des Vertragspartners ist damit nicht verbunden. |
| 16.7. |
Soweit die Haftung meinerseits ausgeschlossen
oder beschränkt ist, so gilt dies auch für die persönliche
Haftung der Angestellten, Arbeitnehmer, Mitarbeiter, gesetzlichen
Vertreter und Erfüllungsgehilfen. |
| 16.8. |
Für den Verlust von Daten und/oder
Programmen hafte ich insoweit nicht, als der Schaden darauf beruht,
dass es der Kunde unterlassen hat, Datensicherungen durchzuführen
und dadurch sicherzustellen, dass verlorengegangene Daten mit vertretbarem
Aufwand wiederhergestellt werden können. |
 |
 |
GEHEIMHALTUNG |
 |
| 17.1. |
Die der anderen Vertragspartei übergebenen
Unterlagen, mitgeteilten Kenntnisse und Erfahrungen dürfen
ausschließlich für die Zwecke dieses Vertrages verwendet
und Dritten nicht zugänglich gemacht werden, sofern sie nicht
ihrer Bestimmung nach Dritten zugänglich gemacht werden sollen
oder dem Dritten bereits bekannt sind. Dritte sind nicht die zur
Durchführung des Vertragsverhältnisses hinzugezogenen
Hilfspersonen wie Freie Mitarbeiter, Subunternehmer etc. |
| 17.2. |
Darüber hinaus vereinbaren die
Vertragsparteien, Vertraulichkeit über den Inhalt dieses Vertrages
und über die bei dessen Abwicklung gewonnenen Erkenntnisse
zu wahren. |
| 17.3. |
Die Geheimhaltungsverpflichtung gilt
auch über die Beendigung des Vertragsverhältnisses hinaus. |
| 17.4. |
Wenn eine Vertragspartei dies verlangt, sind die von ihr übergebenen Unterlagen wie Strategiepapiere, Briefingdokumente etc. nach Beendigung des Vertragsverhältnisses an sie herauszugeben, soweit die andere Vertragspartei kein berechtigtes Interesse an diesen Unterlagen geltend machen kann. |
| 17.5. |
Presseerklärungen, Auskünfte
etc., in denen eine Vertragspartei auf die andere Bezug nimmt, sind
nur nach vorheriger schriftlicher Abstimmung - auch per Email -
zulässig. |
 |
 |
SCHLICHTUNG |
 |
| 18.1. |
Die Parteien versuchen bei allen
Meinungsverschiedenheiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertragsverhältnis
zunächst eine Lösung durch eine eingehende Erörterung
zwischen den Ansprechpartnern herbeizuführen. |
| 18.2. |
Durch die Parteien nicht lösbare
Meinungsverschiedenheiten sollen durch ein Schlichtungsverfahren
beigelegt werden. Sofern eine Partei die Durchführung eines
Schlichtungsverfahrens ablehnt, kann sie den ordentlichen Gerichtsweg
beschreiten, wenn Sie dies der anderen Partei zuvor schriftlich
mitgeteilt hat. |
| 18.3. |
Zur Ermöglichung der Schlichtung
verzichten die Parteien wechselseitig auf die Einrede der Verjährung
für alle Ansprüche aus dem streitigen Lebenssachverhalt
ab Schlichtungsantrag bis einen Monat nach Ende des Schlichtungsverfahrens.
Der Verzicht bewirkt eine Hemmung der Verjährung. |
| 18.4. |
Die von dem Schlichtungsverfahren,
einschließlich der vorangehenden Erörterung zwischen
den Ansprechpartnern, betroffenen Termine werden unter Berücksichtigung
der Dauer der Schlichtung und gegebenenfalls der Dauer der auszuführenden
Schlichtungsergebnisse zuzüglich einer angemessenen Anlauffrist
soweit erforderlich verschoben. |
 |
 |
SONSTIGES |
 |
| 19.1. |
Die Abtretung von Forderungen ist
nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung der anderen Vertragspartei
zulässig. Die Zustimmung darf nicht unbillig verweigert werden.
Die Regelung des § 354 a HGB bleibt hiervon unberührt. |
| 19.2. |
Ein Zurückbehaltungsrecht kann
nur wegen Gegenansprüchen aus dem jeweiligen Vertragsverhältnis
geltend gemacht werden. |
| 19.3. |
Die Vertragsparteien können
nur mit Forderungen aufrechnen, die rechtskräftig festgestellt
oder unbestritten sind. |
| 19.4. |
Ich darf den Kunden auf meiner Web-Site
oder in anderen Medien als Referenzkunden nennen. Ferner dürfen
die erbrachten Leistungen zu Demonstrationszwecken öffentlich
wiedergeben oder auf sie hingewiesen werden, es sei denn, der Kunde
kann ein entgegenstehendes berechtigtes Interesse geltend machen. |
 |
 |
SCHLUSSBESTIMMUNGEN |
 |
| 20.1. |
Alle Änderungen und Ergänzungen
vertraglicher Vereinbarungen müssen zu Nachweiszwecken schriftlich
niedergelegt werden. Kündigungen haben schriftlich zu erfolgen.
Meldungen, die schriftlich zu erfolgen haben, können auch per
Email erfolgen. |
| 20.2. |
Es gilt das Recht der Europäischen
Union unter Ausschluss des Internationalen Privatrechts und des
UN-Kaufrechts. |
| 20.3. |
Allgemeine Geschäftsbedingungen
des Kunden werden nicht Vertragsbestandteil. |
| 20.4. |
Sollten einzelne Bestimmungen der
Parteivereinbarungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden,
wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hierdurch nicht
berührt. Die Parteien werden in diesem Fall die ungültige
Bestimmung durch eine wirksame Bestimmung ersetzen, die dem wirtschaftlichen
Zweck der ungültigen Bestimmung möglichst nahe kommt.
Entsprechendes gilt für etwaige Lücken der Vereinbarungen. |
 |